Die im Gutachten vermerkte Reparaturdauer gibt die Anzahl der zur fachgerechten Reparatur erforderlichen Arbeitstage wieder. Wartezeiten durch hohe Auslastung der
Werkstatt, Fahrzeugverbringung bei z.B. Fremdlackierung oder die Ersatzteilbeschaffung bleiben in der Regel bei der Gutachtenerstellung ohne Berücksichtigung.
Sollte einer dieser Gründe zu einer längeren Reparaturdauer führen, so lässt sich dies i. d. R. mittels Rechnung oder Vergleichbarem nachweisen.