Vorschäden müssen bei der Schadenkalkulation berücksichtigt werden, sofern Sie im Schadenbereich liegen.
Hierbei schätzt der Sachverständige die Wertverbesserung durch die Reparatur ein und nimmt einen entsprechenden Abzug bei den entsprechenden Bauteilen
vor.
Dabei können Abzüge beim Ersatzteil oder Abzüge in der Lackierung vorgenommen werden.
Auch pauschale Abzüge für die Vorschäden sind möglich.
Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt, lassen sich Vorschäden mit bloßem Auge schwer erkennen, daher behelfen sich die Sachverständigen mit einem
Lackschichtdickenmesser.
Dieser misst die genaue Lackschichtdicke an einer ausgewählten Stelle des Fahrzeugs. Somit werden Nachlackierungen wie auch mit Spachtel instandgesetzte
Flächen erkannt.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und ist der Wiederbeschaffungswert genau zu ermitteln.
So werden sämtliche Vorschäden, hierzu gehören auch fachgerecht instandgesetzte Schäden, am Fahrzeug bei der Wertermittlung berücksichtigt.